Gleiche Regeln für alle Klassen der Schillerschule!

Pädagogische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundlage des § 90  des Schulgesetzes

„Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule, der Erfüllung der Schulpflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. … Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.“

Die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule gehen davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler gerne zur Schule kommen und sich hier auch ordentlich und gemeinschaftsfördernd verhalten.

Mit Lob, Anerkennung, Wertschätzung  und der Übertragung von Aufgaben im Klassenverband (Tafeldienst, Raumdienst, Austeilungsdienst, Zeitwächterdienst etc.) versuchen wir die Schüler zu stärken und geben ihnen das Gefühl, dass sie wichtig sind und sie auch ihren Teil zum Gelingen des Schulalltages beitragen können. Sollten dennoch Störungen durch vereinzelte Schüler auftreten und auch in diesem Zusammenhang ausgesprochene Tadel keine Wirkung zeigen, steht zunächst ein Gespräch  Lehrer-Schüler an. In einem ruhigen, positiv ausgerichteten Gespräch versucht die Lehrkraft dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig zu machen und ihn zu einer Verhaltensbesserung zu bewegen.

Hören die Störungen jedoch nicht auf und zeigen auch weitere Gespräche keine Erfolge, können Klassenbucheinträge gemacht und schriftliche Zusatzaufgaben ausgesprochen werden. Auch eine Änderung der Sitzordnung kann veranlasst werden. Über diese Maßnahmen werden die Eltern zumeist durch Einträge ins Hausaufgabenheft informiert.

Sollten alle diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen,  werden die Eltern um ein Gespräch in der Schule gebeten, wobei auch das Kind daran teilnehmen kann. Im Mittelpunkt aller Gespräche steht das einsichtig Machen des Fehlverhaltens mit dem Ziel der Verhaltensänderung. Sollten Gegenstände wie Handy etc. Grund für die Störungen sein, werden diese vorübergehend eingezogen und nach Unterrichtsende wieder zurückgegeben.

Bei bewusst herbeigeführten Verschmutzungen des Schulraumes muss der Schüler nach dem Unterricht diese Verschmutzungen beseitigen. Sollte diese Aufgabe längere Zeit in Anspruch nehmen, werden zuvor die Eltern telefonisch informiert, damit sie sich keine Sorgen bei etwas verspätetem Eintreffen ihres Kindes zuhause machen.

Wichtig ist, dass Übereinstimmung zwischen Lehrkraft und Eltern besteht und diese zu jeder Zeit das Gefühl haben, dass die pädagogischen Maßnahmen berechtigt sind und zu einer Verhaltensbesserung zielgerichtet beitragen.

In besonders hartnäckigen Fällen versuchen wir die Eltern davon zu überzeugen, auch die Schulsozialarbeiterin an den Gesprächen zu beteiligen. Auch eine Einbeziehung des Jugendamtes kann in Absprache mit den Eltern förderlich sein.

Nach unseren Erfahrungen reichen pädagogische Maßnahmen völlig aus, um Verhaltensbesserungen zu erreichen.

Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen könnten noch getroffen werden (wurden aber, bis auf durch die Lehrkraft verordnetes Nachsitzen von bis zu  zwei Stunden,  bisher noch nie ausgesprochen):

-Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden durch die Lehrkraft

-Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden durch den Schulleiter

-Überweisung in eine Parallelklasse

-Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht (bis zu vier Wochen)

-Androhung des Schulausschlusses

-Ausschluss aus der Schule

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